Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Online-Plattform immobidx (erreichbar unter www.immobidx.de), betrieben von:
immobidx — Einzelunternehmen
Hohe Str. 19, 59065 Hamm
Inhaber: Po Him Law
Telefon: +49 160 94767592
E-Mail: kontakt@immobidx.de
(2) Die Plattform richtet sich an Eigentümer, Makler, Projektentwickler, Banken/Insolvenzverwalter (als Anbieter) sowie private und gewerbliche Käufer/Investoren (als Bieter). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind gleichermaßen zugelassen.
(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) immobidx stellt eine digitale Marktplatz- und Auktionsplattform für den Kauf und Verkauf von Immobilien (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Projektentwicklungen und vergleichbare Objekte) bereit. Der Verkauf erfolgt ausschließlich im verdeckten Bieterverfahren („sealed bid"): Gebote werden ohne Kenntnis konkurrierender Gebote abgegeben.
(2) immobidx ist dabei ausschließlich Vermittler und wird nicht selbst Partei des zwischen Anbieter und Käufer geschlossenen Kauf- bzw. Vorvertrags.
(3) Der notarielle Kaufvertragsabschluss über die Immobilie selbst bleibt unberührt und erfolgt zwischen Anbieter und Bieter außerhalb der Plattform.
(4) Die Basisnutzung (Browsen, Registrierung, Beobachten) ist kostenlos. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufabschlusses fällt eine Provision gemäß § 8 an. immobidx behält sich vor, kostenpflichtige Zusatzleistungen (z. B. Premium-Inserate, hervorgehobene Platzierung) einzuführen, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(2) Jeder Nutzer darf nur ein Konto anlegen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
(3) Nach der Registrierung ist eine Verifizierung erforderlich. Die Plattform unterscheidet drei Verifizierungsstufen:
- BASIC (E-Mail + Telefon): ermöglicht das Einsehen von Inseraten und Beobachtungsliste.
- LISTER (zusätzlich Identitäts- und Rollennachweis z. B. Eigentumsnachweis, Maklervollmacht, Gewerbeschein): berechtigt zum Einstellen von Immobilien.
- BIDDER (zusätzlich Identitäts- und Finanzierungs-/Bonitätsnachweis): berechtigt zur Abgabe verbindlicher Gebote.
(4) immobidx behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Konten bei Verstoß gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen. Dies gilt insbesondere bei Hinweisen auf Geldwäsche, Identitätsbetrug oder missbräuchliche Nutzung.
§ 4 Pflichten des Anbieters (Verkäufer)
(1) Anbieter sind verpflichtet, die Immobilie wahrheitsgemäß, vollständig und ohne irreführende Angaben zu beschreiben. Alle wesentlichen Mängel, Rechte Dritter, Lasten, laufende Mietverhältnisse, Denkmalschutz, Altlastenverdacht und vergleichbare preis- oder kaufentscheidende Umstände sind offenzulegen.
(2) Der Anbieter versichert, zur Veräußerung der Immobilie berechtigt zu sein (als Eigentümer oder durch entsprechende Vollmacht / Verwertungsberechtigung) und die hierfür erforderlichen Nachweise auf Anforderung vorzulegen.
(3) Pflichtangaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) — insbesondere Vorlage eines gültigen Energieausweises und Angabe der Pflichtkennwerte — sind vom Anbieter zu beachten und in das Inserat einzustellen, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
(4) Scheininserate, Tests, Marktforschungsinserate oder Inserate zu reinen Werbezwecken sind untersagt.
(5) Mit Annahme eines Gebots durch den Anbieter entsteht zwischen Anbieter und Bieter ein bindender Vorvertrag über den Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zu den angenommenen Konditionen. Der Anbieter ist verpflichtet, den notariellen Kaufvertrag innerhalb angemessener Frist (regelmäßig binnen 6 Wochen ab Gebotsannahme) zu schließen. immobidx wird auf Wunsch einen Notar vermitteln; die Notarkosten trägt der Käufer, soweit nicht anders vereinbart.
§ 5 Pflichten des Bieters (Käufer)
(1) Die Abgabe eines Gebots setzt den Verifizierungsstatus BIDDER voraus (vgl. § 3 Abs. 3).
(2) Abgegebene Gebote sind rechtlich bindend. Sie gelten als bindendes Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB und sind für die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Bindefrist (regelmäßig 14 Tage ab Gebotsabgabe) unwiderruflich.
(3) Pro Immobilie kann jeder Bieter nur ein Gebot abgeben. Dieses Gebot kann innerhalb der Bieterfrist maximal dreimal nach oben erhöht werden; eine Reduzierung ist ausgeschlossen.
(4) Mit Annahme durch den Anbieter (Zuschlag) kommt der in § 4 Abs. 5 beschriebene Vorvertrag zustande. Der Bieter verpflichtet sich, am notariellen Kaufvertragsschluss fristgerecht mitzuwirken und den Kaufpreis entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu entrichten.
(5) Der Bieter bestätigt mit Gebotsabgabe, über die erforderliche Bonität bzw. eine belastbare Finanzierungszusage zu verfügen. immobidx behält sich vor, missbräuchliche oder offenkundig unernsthafte Gebote zu annullieren und den betreffenden Nutzer dauerhaft zu sperren.
§ 6 Ablauf des Bieterverfahrens
(1) Der Anbieter kann bei Einstellung der Immobilie folgende Parameter festlegen:
- Bieterfrist (Start- und Endzeitpunkt des Gebotsfensters)
- Mindestgebot (nicht öffentlich, nur intern zur Prüfung)
- Reservepreis (optional, nicht öffentlich)
(2) Gebote werden verdeckt abgegeben: weder andere Bieter noch der Anbieter sehen während der laufenden Frist konkrete Gebotshöhen. Lediglich eine anonyme Gebotsanzahl kann ausgewiesen werden.
(3) Nach Ablauf der Bieterfrist erhält der Anbieter Einsicht in die abgegebenen Gebote und entscheidet innerhalb der Annahmefrist (regelmäßig 7 Kalendertage) über die Annahme eines Gebots. Er ist nicht verpflichtet, das höchste Gebot anzunehmen; der Zuschlag kann nach freiem Ermessen erfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Finanzierungsbestätigung und Kaufabsicht.
(4) Bleibt die Annahmefrist ergebnislos, gelten alle Gebote als abgelehnt; die Bindung der Bieter endet.
§ 7 Vertragsschluss zwischen Anbieter und Bieter
(1) Der Kaufvertrag über die Immobilie bedarf gemäß § 311 b BGB der notariellen Beurkundung und kommt ausschließlich zwischen Anbieter und Bieter zustande. immobidx ist nicht Partei dieses Vertrags.
(2) Mit der Annahme eines Gebots durch den Anbieter auf der Plattform entsteht zunächst ein schuldrechtlicher Vorvertrag zur Beurkundung (§ 4 Abs. 5). Der notarielle Hauptvertrag ist sodann binnen angemessener Frist abzuschließen.
(3) immobidx übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Objektbeschreibungen, den baulichen oder rechtlichen Zustand der Immobilien oder die Bonität der Vertragsparteien.
§ 8 Provision
(1) Für jeden über die Plattform erfolgreich vermittelten Kaufvertragsabschluss (Gebotsannahme und nachfolgender notarieller Vertragsschluss) schuldet sowohl der Anbieter als auch der Käufer an immobidx eine Provision. Die Aufteilung erfolgt hälftig.
(2) Die Provisionshöhe richtet sich nach folgender Tabelle (jeweils vom notariell beurkundeten Kaufpreis, netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):
| Phase | Provision gesamt | Je Partei |
|---|---|---|
| Launch-Phase (aktuell) | 1,5 % netto | 0,75 % netto |
| Regel-Modell (ab Umstellung) | 3,5 % netto | 1,75 % netto |
Der aktuell geltende Provisionssatz wird bei Einstellung der Immobilie transparent ausgewiesen. Eine Umstellung von Launch- auf Regel-Modell wird mit mindestens 30 Tagen Vorlauf öffentlich angekündigt und berührt bereits aktive Inserate nicht rückwirkend.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht dem Grunde nach mit Annahme eines Gebots durch den Anbieter auf der Plattform. Fällig wird die Provision mit notariellem Kaufvertragsabschluss. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(4) Außerhalb-der-Plattform-Klausel: Wird ein über die Plattform angebahnter Kaufvertrag innerhalb von 12 Monaten nach erstmaliger Kontaktanbahnung über die Plattform außerhalb der Plattform abgeschlossen (z. B. Direktkauf unter Umgehung des Bieterverfahrens), bleibt der Provisionsanspruch in voller Höhe bestehen, sofern immobidx den Kontakt oder die Verkaufsgelegenheit nachweislich vermittelt hat.
(5) Der Provisionsanspruch entfällt, wenn der notarielle Kaufvertrag einvernehmlich und vor Beurkundung aufgehoben wird oder wirksam rückabgewickelt wird, ohne dass Anbieter oder Käufer die Rückabwicklung zu vertreten haben.
(6) Bricht der provisionspflichtige Vertragspartner den bereits verbindlich zustande gekommenen Vorvertrag schuldhaft ab oder vereitelt den notariellen Abschluss (z. B. durch Nichterscheinen beim Notartermin), bleibt immobidx berechtigt, die Provision gemäß der Tabelle in Abs. 2 zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
§ 9 Verbotene Nutzung
Folgende Handlungen sind untersagt:
- Einstellen von Immobilien ohne Veräußerungsberechtigung oder mit verschwiegenen Rechten Dritter
- Falsche oder irreführende Angaben zu Objektzustand, Fläche, Baujahr, Lasten oder Energiewerten
- Preis- oder Bieterabsprachen, Manipulation von Geboten, Shill Bidding
- Umgehung der Plattformprovision durch bewusste Kontaktabwerbung nach § 8 Abs. 4
- Automatisierter Zugriff (Bots, Scraping, Data-Mining) ohne schriftliche Genehmigung
- Weitergabe von Zugangsdaten oder Bieter-Statusrechten an Dritte
- Nutzung der Plattform für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstige illegale Zwecke
§ 10 Haftung
(1) immobidx haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet immobidx nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von immobidx ausgeschlossen — insbesondere für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Objektangaben des Anbieters, Ausfall der Plattform, Nichtzustandekommen eines notariellen Kaufvertrags oder Handlungen Dritter.
(4) immobidx ist nicht verantwortlich für die Erfüllung der zwischen Anbieter und Käufer geschlossenen Verträge oder deren notariellen Vollzug. Eine Erfolgsgarantie für den Vertragsabschluss wird nicht übernommen.
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Alle Inhalte der Plattform (Design, Texte, Logos, Software) sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von immobidx oder lizenzierter Dritter.
(2) Nutzer räumen immobidx mit dem Einstellen von Inhalten (Fotos, Beschreibungen, Grundrisse, Exposés) ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich auf die Inseratsdauer zzgl. angemessener Nachlaufzeit begrenztes Nutzungsrecht ein, um diese auf der Plattform und in zugehörigen Marketingmaterialien darzustellen.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform gekündigt werden.
(2) Bereits angenommene Gebote sowie die daraus resultierenden Provisions- und Mitwirkungspflichten bleiben von der Kündigung unberührt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund — insbesondere bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese AGB — bleibt unberührt.
(4) Nach Kündigung werden Nutzerdaten gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere handels- und steuerrechtlich sowie nach GwG) gespeichert und anschließend gelöscht.
§ 13 Änderungen der AGB
immobidx behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamm, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.